Ein stadtgeschichtlicher Parcours, erstellt von der Stadt Köln? Eine Talsperren-Erkundung mit BIPARCOURS, die von einem Verband entwickelt wurde? Oder ein Parcours zum Thema Umweltschutz, kreiert von einer Stiftung?
Wir, das BIPARCOURS-Team, bekommen häufig Anfragen von Mitarbeitenden außerschulischer Lernorte, die gern Parcours für Schülerinnen und Schüler erstellen möchten, zum Beispiel von Ämtern, Stiftungen oder Vereinen. Das Problem? Sie zählen nicht zu den zehn Bildungspartner-Initiativen, sodass wir einer Verwendung der App bisher immer widersprechen mussten. Dies gehört nun der Vergangenheit an: Ab sofort gelten für BIPARCOURS neue Nutzungsbedingungen, die es allen außerschulischen Partnern erlauben, Parcours für schulische Lerngruppen zu erstellen. Neben Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Bildungspartner-Institutionen dürfen nun also auch alle anderen außerschulischen Partner ihre Lernangebote kreativ in Parcours aufbereiten.
Was ändert sich nun im Parcours-Creator?
Mit den neuen Nutzungsbedingungen gibt es zwei Änderungen im Parcours-Creator. Alle, die schon einmal einen Parcours erstellt haben, wissen, dass man sich dabei einer Nutzergruppe zuordnen muss. Hier konnte man bisher z. B. aus Akteuren wie „Sportverein“, „Bibliothek“ oder „Schule“ auswählen. Wird der Parcours von einem der neuen Nutzer erstellt, so wählt dieser ab sofort den Akteur „weiterer außerschulischer Partner“ aus:
Die andere Änderung betrifft das Feld „Beschreibung“, welches sich im Reiter „Einstellungen“ befindet. Dieses wird ab sofort zum Pflichtfeld. Parcours-Erstellerinnen und -Ersteller müssen hier folgende Angaben machen:
Wer erstellt den Parcours?
An wen richtet sich der Parcours?
Worum geht es in dem Parcours?
Ein bis zwei Sätze reichen hier meist bereits aus, zum Beispiel: „Dieser Parcours wurde vom Lise-Meitner-Gymnasium für die Schülerinnen und Schüler des Geschichts-Grundkurses erstellt. Er verknüpft Aspekte der Stadtgeschichte mit Stolpersteinen in der Düsseldorfer Innenstadt.“
So wird es für uns einfacher nachzuvollziehen, ob der Parcours-Ersteller die App wirklich nutzen darf, ob die Zielgruppe stimmt und worum es in dem Parcours geht. Da dieser Text außerdem in der App angezeigt wird, ist auch für die Spielerinnen und Spieler auf den ersten Blick ersichtlich, um was für einen Parcours es sich handelt.
Wichtig: Ein neuer Parcours kann nun erst dann veröffentlicht werden, wenn das Feld ausgefüllt wurde. Bereits bestehende Parcours mit leerem Pflichtfeld bleiben erst einmal online. Nach einer Bearbeitung des Parcours kann die neue Version erst dann veröffentlicht werden, wenn das Beschreibungs-Feld ausgefüllt wurde. Dabei bleibt jedoch die bisherige „alte“ Version veröffentlicht und kann gespielt werden.
Und noch eine Neuerung…
Die Sommerferien sind vorbei und ihr traut euren Augen nicht? Irgendwie sieht das BIPARCOURS-Logo und Icon doch anders aus als vor den Ferien? Richtig! Da das Bildungspartner-NRW-Logo einen Soft-Relaunch bekommen hat, musste das BIPARCOURS-Design natürlich nachziehen: Wir verabschieden uns von den kreisförmigen Strukturen und begrüßen den neuen kantigeren Look! Daumen hoch!
Gefällt euch das neue BIPARCOURS-Logo? Gebt uns gerne Feedback an info@biparcours.de! Zum Schluss noch ein Hinweis auf das neue BIPARCOURS-Logo und Icon, sie sind dem einen oder anderen aufmerksamen Nutzer bestimmt schon aufgefallen! Da das Bildungspartner NRW-Logo einen Soft-Relaunch bekommen hat, musste das BIPARCOURS-Design natürlich nachziehen: Wir verabschieden uns deshalb von den kreisförmigen Strukturen und begrüßen den neuen kantigeren Look!