Erklärung zur Barrierefreiheit
Einfach erklärt
Damit BIPARCOURS funktioniert, und nur dafür, wird das gespeichert, was du eingibst. Wir möchten nicht wissen, wer du bist. Du kannst zum Beispiel einen Spitznamen benutzen. Wenn du jedoch deine Ergebnisse und deine Fotos erhalten möchtest, benötigen wir eine E-Mail-Adresse. Das machst du freiwillig. Wir möchten, dass du so gut wie möglich informiert bist, was mit deinen Daten passiert. Diese Informationen findest du hier.Verbindlich erklärt
Wer die Daten verarbeitet
Die BIPARCOURS-App und der Parcours-Creator (im Folgenden „Angebot“) sind ein kostenloses Angebot von Bildungspartner NRW, einer vertraglichen Zusammenarbeit des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW und der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe. info@biparcours.de
Zuständiger Datenschutzbeauftragter für das LVR-Zentrum für Medien und Bildung ist
John Büder
john.bueder@lvr.de
Postanschrift: LVR, 50663 Köln
Telefon: +49 (0) 221 / 809-2550
Zuständige Aufsichtsbehörde ist
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.biparcours.de mit ihren Unterkapiteln.
Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik
Diese Website erfüllt die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik noch nicht vollständig.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Webseiten des Landschaftsverbandes Rheinland zu verbessern. Dafür bitten wir um etwas Geduld, da der Landschaftsverband Rheinland - mit seinen Schulen, Kliniken, Museen, Kultureinrichtungen, Heilpädagogischen Netzen, Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt – eine große Anzahl an Webauftritten betreibt, und die Barrierefreiheits-Optimierungen auch Änderungen in der Programmierung erfordern. Als die Seiten seinerzeit erstellt wurden, war das Thema der Barrierefreiheit noch nicht so weit gediehen wie heute. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der Barrieren.
Noch nicht barrierefrei sind beispielsweise die Grafiken auf der Webseite, diese sind nicht mit Alternativtexten versehen. Außerdem sind im Code keine Alternativtexte zu Strukturinformationen der Webseite hinterlegt. Es gibt kein Video, welches die Webseite und den Parcours-Creator in Gebärdensprache erläutert. Nicht alle Begleitmaterialien auf der Materialseite sind in leichter Sprache zugänglich.
Insbesondere gibt es folgende Probleme: Der Parcours Creator dient zur Erstellung von Parcours die mit der mobilen Anwendung BIPARCOURS abgerufen werden. Die Nutzung des Parcours Creator mittels Screenreader ist nicht optimiert.
Erstellung dieser Erklärung
Die Erklärung wurde am 27.04.2022 erstellt. Sie wurde zuletzt am 01.05.2022 überprüft.
Die Erklärung wurde verfasst auf der Grundlage
- einer vom LVR Zentrum für Medien und Bildung, Geschäftsstelle Bildungspartner NRW erstellten Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Kontakt aufnehmen möchten, schreiben Sie bitte an Georg.Weber@lvr.de. Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Ihre Ansprechperson im LVR-Zentrum für Medien und Bildung:
Georg Weber
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden der E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
E-Mail an die Überwachungsstelle senden
Hier finden Sie weitere Informationen zur Überwachungsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.biparcours.de vom LVR Zentrum für Medien und Bildung keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Hier finden Sie weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW.